Einführung
Paraphieren und finale Signatur erfüllen im digitalen Vertragsprozess unterschiedliche Funktionen. Eine Paraphe kann als gesonderte Bestätigung einer bestimmten Passage eingesetzt werden; die finale Signatur bezieht sich auf die abschließende Vertragserklärung. Welche rechtliche Wirkung eine Paraphe oder Signatur im Einzelfall hat, hängt von Vertragsart, Formvorgaben, Ausgestaltung des Verfahrens und anwendbarem Recht ab.
Für die Vertragsmanagerin bedeutet das: Paraphen dürfen nicht stillschweigend mit der finalen Signatur gleichgesetzt werden. Die Paraphierungsregel sollte vor dem Versand festlegen, welche Passagen paraphiert werden, wer die Bestätigung abgibt, auf welche Dokumentversion sie sich bezieht und wann die finale Signatur folgt.
Ein belastbarer Nachweis verbindet jede Paraphe mit einer eindeutigen Passage und Vertragsfassung. Wird der Text danach geändert, muss erkennbar sein, dass sich die frühere Bestätigung auf eine andere Fassung bezog. Die finale Signatur wird anschließend der freigegebenen Endfassung zugeordnet.
Nota Sign unterstützt fortgeschrittene elektronische Signaturen (AES) und qualifizierte elektronische Signaturen (QES) nach der eIDAS-Verordnung in deutschen und grenzüberschreitenden Signaturprozessen. Teams können Paraphen, Passagenkennungen, Vertragsversionen und die finale Signatur als getrennte Aktionen in einem nachvollziehbaren Workflow führen.
Das Ergebnis dieses Leitfadens ist eine freigegebene Paraphierungsregel vor dem Versand. Sie trennt Paraphe und finale Signatur, ordnet beide der richtigen Vertragsfassung zu und definiert den Nachweis für jede Bestätigung.
Vertrag und Passagen bestimmen
Ausgangspunkt ist die konkrete Vertragsfassung, nicht eine allgemeine Vorlage. Legen Sie fest, welche Passagen eine zusätzliche Bestätigung erhalten sollen und welchen Zweck die Paraphe im internen oder vertraglichen Prozess erfüllt.
Jede betroffene Passage erhält eine eindeutige Kennung. Zusätzlich sollte die Paraphierungsregel die Dokumentversion, die Vertragsrunde und die für die Bestätigung vorgesehene Person oder Rolle nennen. Damit lässt sich später nachvollziehen, worauf sich eine Paraphe tatsächlich bezog.
Ist eine bestimmte Reihenfolge vorgesehen, wird auch sie vor dem Versand dokumentiert. Beispielsweise kann die Regel vorsehen, dass definierte Klauseln zuerst paraphiert und erst danach die freigegebene Endfassung final signiert wird. Entscheidend ist, dass die Reihenfolge nicht erst nach Abschluss des Prozesses aus dem Audit-Trail hergeleitet werden muss.
Ändert sich eine bereits paraphierte Passage, beginnt für diese Bestätigung eine neue Version oder Vertragsrunde. Eine Paraphe aus der vorherigen Fassung sollte nicht ohne erneute Bestätigung auf den geänderten Text übertragen werden.
Paraphe von finaler Signatur trennen
Paraphe und finale Signatur sollten als getrennte Aktionen mit getrenntem Zweck dokumentiert werden. Im vorgesehenen Workflow bestätigt die Paraphe eine bestimmte Passage; die finale Signatur wird der abschließenden Vertragserklärung und der finalen Dokumentversion zugeordnet.
Diese organisatorische Trennung sagt noch nichts darüber aus, welche Signaturklasse rechtlich vorliegt. Eine grafische Paraphe, ein Klick auf ein Initialenfeld oder ein protokolliertes Bestätigungsereignis ist nicht automatisch eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur.
Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 stellt klar, dass einer elektronischen Signatur Rechtswirkung und Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden dürfen, weil sie elektronisch ist oder die Anforderungen an eine QES nicht erfüllt. Nach Artikel 25 Absatz 2 hat eine QES die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift.
Für Deutschland ist zusätzlich die jeweilige Formvorschrift zu prüfen. Soll eine gesetzlich vorgeschriebene Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden und ist dies gesetzlich zulässig, verlangt § 126a Absatz 1 BGB grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur. Bei einem Vertrag müssen die Parteien nach § 126a Absatz 2 BGB jeweils ein gleichlautendes Dokument in dieser Weise elektronisch signieren. Eine Paraphe ersetzt eine erforderliche QES daher nicht.
Paraphe eindeutig an die Passage binden
Der Nachweis einer Paraphe sollte mindestens die Vertragsfassung, die Passagenkennung, die bestätigende Person, den Zeitpunkt und die Art der Aktion enthalten. So lässt sich die Bestätigung auch dann einordnen, wenn derselbe Vertrag mehrere Runden durchläuft.
Besonders wichtig ist die Versionsbindung. Wird eine Passage nach der Paraphierung geändert, muss der Prozess erkennen lassen, dass die frühere Bestätigung nicht für den neuen Wortlaut abgegeben wurde. Je nach Workflow kann dies eine erneute Paraphe oder eine vollständig neue Freigaberunde auslösen.
Soll die Paraphe selbst als fortgeschrittene elektronische Signatur ausgestaltet werden, müssen sämtliche Anforderungen des Artikels 26 eIDAS erfüllt sein. Dazu gehört nach Artikel 26 Buchstabe d, dass die Signatur so mit den unterzeichneten Daten verbunden ist, dass nachträgliche Änderungen erkannt werden können. Ein einzelnes Initialenfeld erfüllt diese Anforderungen nicht automatisch.
Die finale Signatur sollte anschließend auf die freigegebene Endfassung verweisen. Dadurch bleiben zwei Fragen getrennt prüfbar: Welche Passage wurde zuvor bestätigt, und welche Vertragsfassung wurde am Ende signiert?
Nachweis der Paraphe dokumentieren
Der Paraphennachweis ergänzt den Nachweis der finalen Signatur, ersetzt ihn aber nicht. In einem Audit-Trail sollten die Ereignisse deshalb als unterschiedliche Aktionstypen erscheinen und jeweils auf die zugehörige Dokument- oder Passagenversion verweisen.
Für jede Paraphe sind insbesondere Identität oder zugeordnete Person, Passagenkennung, Dokumentversion, Zeitangabe und Ereignisreferenz relevant. Bei mehreren Vertragsrunden kommt die Rundennummer hinzu. Der Nachweis muss nicht zwingend als separates Dokument geführt werden; entscheidend ist, dass die Zuordnung dauerhaft und nachvollziehbar erhalten bleibt.
Vor der finalen Signatur sollte das Vertragsteam prüfen, ob alle vorgesehenen Paraphen zur aktuellen Fassung gehören. Fehlt eine Bestätigung oder verweist sie auf eine veraltete Passage, sollte der Prozess nicht unverändert fortgesetzt werden. Stattdessen wird die Zuordnung korrigiert und die betroffene Bestätigung erneut eingeholt.
Auch nach Abschluss des Vertrags sollten Paraphenereignisse und finale Signatur getrennt auswertbar bleiben. Das erleichtert die spätere Prüfung, ohne aus der Paraphe eine weitergehende rechtliche Wirkung abzuleiten, als der konkrete Prozess und das anwendbare Recht tragen.
Paraphierungsregel freigeben
Vor dem Versand wird die Paraphierungsregel als Teil des Vertragsprozesses freigegeben. Die Prüfung sollte bestätigen, dass Vertragsversion, Passagenkennungen, vorgesehene Paraphen, Signaturstufe, Reihenfolge und Nachweisführung zusammenpassen.
Die Freigabe dokumentiert außerdem, wer die Regel geprüft hat und ab welchem Datum sie für die betreffende Vertragsrunde gilt. Nachträgliche Änderungen an Passagen oder Zuordnungen führen zu einer neuen Version der Regel, statt die bereits protokollierte Runde rückwirkend umzuschreiben.
Für den Referenzfall bedeutet das: Das Vertragsteam definiert die zu paraphierenden Passagen, trennt diese Bestätigungen von der finalen Signatur, bindet alle Ereignisse an die richtige Vertragsfassung und versendet erst danach die freigegebene Runde.
So entsteht ein prüfbarer Prozess, in dem Paraphe, finale Signatur und Nachweis unterschiedliche Rollen behalten. Ob die gewählte Ausgestaltung im Einzelfall eine gesetzliche oder vertragliche Formanforderung erfüllt, ist separat anhand des konkreten Vertrags und des anwendbaren Rechts zu bewerten.
Nächster Schritt: Konfigurieren Sie in Nota Sign einen Pilotvertrag, der Passagenbestätigung, Versionswechsel und finale Signatur sichtbar voneinander trennt.





